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EuP - Elektrotechnisch Unterwiesene Person
Hintergrund
Grundsätzlich ist der Unternehmer gemäß DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen, gemäß DGUV Vorschrift 3 zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu unterweisen.
Ebenso sind Mitarbeiter elektrotechnisch zu unterweisen, wenn sie abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten und/oder nicht-elektrotechnische Arbeiten wie beispielsweise Bau-, Montage-, Erd-, Säuberungs-, Raumreinigungs-, Anstrich- oder Korrosionsschutzarbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Arbeitsmitteln ausführen.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kennen Sie die Gefahren und Schutzmaßnahmen für diese Tätigkeiten. Sie arbeiten immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und werden für die auszuführenden Arbeiten schriftlich bestellt.
Im Seminar werden Sie mit den Gefahren des elektrischen Stromes und den einzuhaltenden Schutzmaßnahmen vertraut gemacht. Sie erlernen die erforderlichen Verhaltensweisen für das Arbeiten in und in der Nähe elektrischer Anlagen. Sie betreten elektrische Betriebsstätten zukünftig sicherer, weil Sie die Gefahren und Verhaltensregeln kennen.
Letztlich erwerben Sie den Nachweis über die mindestens jährlich geforderte Unterweisung für EuP nach Arbeitsschutzgesetz sowie DGUV Vorschrift 1 § 4.
Nach dem Seminar besitzen Sie:
- Fachkundenachweis gemäß DGUV Vorschrift 3
- Kenntnisse hinsichtlich der Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom.
- Kenntnisse zum Verhalten bei Stromunfällen.
- Kenntnis der relevanten Unfallverhütungsvorschriften
Zielgruppe / Wer muss unterwiesen werden?:
- Jeder Laie ist elektrotechnisch zu unterweisen, der abgeschlossene elektrische Betriebsräume betritt oder nicht-elektrotechnische Arbeiten wie bspw. Bau-, Montage-, Erd-, Säuberungs-, Raumreinigungs-, Anstrich- oder Korrosionsschutzarbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Arbeitsmitteln ausführt.
- Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen.
- Beschäftigte aus nichtelektrotechnischen Berufen, die bedingte Eingriffe in elektrischen Anlagen als elektrotechnisch unterwiesene Person vornehmen sollen.
- Fachhandwerker, Haus- oder Betriebstechniker, die als „Nichtelektriker“ Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausführen sollen.
- Personen, die unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen oder in der der Nähe von elektrischen Anlagen arbeiten sollen.
Beispielhafte Arbeiten einer EuP:
- Ersetzen von Sicherungen
- Auswechseln von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
- Unterstützen der Elektrofachkraft und des Prüfteams bei der Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel.
- Unterstützung der Elektrofachkraft bei Instandhaltungstätigkeiten
- Zurücksetzen von Not-Halt- sowie Not-Aus-Einrichtungen
Rechtliche / normative Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln"
- VDE Normen
Rahmenbedingungen
- Unterweisung durch eine Elektrofachkraft
- Unterweisung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
- Unterweisung über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften
- fachliche Qualifikationen in der Elektrotechnik
- Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Größen, ohmsches Gesetz
- Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion
- Schutzarten und Schutzklassen
- Zusatzschutz mit RCD
- Unfallverhütungsvorschriften
- Wirkungen des elektrischen Stromes
- Die 5 Sicherheitsregeln
- Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen
- direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe und Unfallmeldung
- Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung
- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- technisches Verständnis
Gültigkeit
Der Teilnahmebescheinigung ist unbefristet. Jedoch muss die Unterweisung jährlich wiederholt werden.
Kompetenz
Elektro- und Sicherheitsingenieur mit langjähriger Erfahrung in der Weiterbildung zu Fragen der Sicherheit und Unfallverhütung bei elektrotechnischen Arbeiten.
Lernform
Präsenzveranstaltung; Dauer: 1 Tag (8 UE)
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass Sie selbst als fachkundige EuP keinerlei elektrotechnische Fachverantwortung übernehmen können. Als EuP arbeiten Sie immer unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft.
- Schulung auch als Inhouse-Seminar buchbar.
- Für Fragen zur Schulung stehe ich Ihnen auch telefonisch unter 01 57 / 73 30 38 79 gerne zur Verfügung.
Max. Teilnehmerzahl
15
Termine
Datum | Dauer | Veranstaltungsform | Veranstaltungsort |
Q1/2023 nach Vereinbarung | 1 Tag | Präsenz | Mainz |
Q2/2023 nach Vereinbarung
| 1 Tag | Präsenz
| Mainz |
Q3/2023 nach Vereinbarung
| 1 Tag | Präsenz
| Mainz |
Q4/2023 nach Vereinbarung
| 1 Tag | Präsenz | Mainz |
Preis pro Teilnehmer
420,00 Euro (Nettopreis zzgl. 19% Umsatzsteuer)
499,80 Euro (Bruttopreis inklusive 19% Umsatzsteuer)